Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich zu versammeln, um zu protestieren, sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Immer wieder versuchen jedoch Strafverfolgungsbehörden mit dem Vorwurf des Haus- oder Landfriedensbruches legitimen Protest gegen Krieg und Militär zu kriminalisieren. Krieg und Militär scheinen berechtigt zu sein, der Protest dagegen nicht – das ist jeder Demokratie unwürdig. Unser aller Solidarität ist gefragt!
Auch in Stuttgart, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der Aktivist Thomas bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.
Unabhängig von der Frage, ob die Person überhaupt am Ort war, ist es falsch, legitimen Protest auf der Messe mit einem Hausfriedensbruch gleichzusetzen und zu kriminalisieren. Es ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, bei der das Hausrecht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Hör- und Sichtweite miteinander in Widerspruch stehen. Dies alles muss das Gericht nun klären, es ist zu hoffen, dass es, so es überhaupt dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft folgt, dem Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung in ihrer zentralen Bedeutung für die Demokratie den Vorzug gibt. Entscheidend ist es, den jungen Menschen vor dem Bundeswehrstand näher bringen zu können, dass diese sich nicht durch die Lockangebote für Aktion und Abenteuer der Bundeswehr ködern lassen. Protest muss in einer Demokratie jederzeit möglich sein und vor Ort bei einer öffentlichen Veranstaltung an die Beteiligten adressiert werden können.
Politisch ist dieses von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft reichende Vorgehen skandalös. In einem Land, dass immer stärker militärische Gewalt zur Normalität erklärt, für das Kriege in aller Welt zur Gewohnheit geworden ist und in dem das Militär immer mehr Einfluss
in Politik und Gesellschaft einfordert, wird Protest zur Pflicht. Das betrifft insbesondere die Rekrutierungs- und Werbeauftritte der Bundeswehr an Schulen, auf Berufs- und Ausbildungsmessen oder Veranstaltungen, die gezielt auf Minderjährige abzielen. Selbst die
Vereinten Nationen haben Deutschland für diese Rekrutierungspraxis bereits gerügt.
Die versuchte Kriminalisierung von Protest schließt damit an die strafrechtliche Verfolgung weiterer Antikriegsaktivist_innen an. So ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Rüstungsgegner und Grimmepreisträger Jürgen Grässlin aufgrund des Buchs „Netzwerk des Todes“, in dem illegale Waffengeschäfte nach Mexiko enthüllt wurden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Herrmann Theisen, der vor dem Atomwaffenlager Büchel über Flugblätter Soldat_innen auffordert, die Geheimniskrämerei um die Nuklearsprengköpfe zu brechen.
Gegen die Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest, für die Solidarität
mit dem Aktivisten!
Kundgebung: 8 Uhr Amtsgericht Stuttgart
Prozessbeginn: 9 Uhr

Kategorien: Meldungen

Visit Us On InstagramVisit Us On Facebook