Am 31. Mai 2017 wollte die Polizei in Nürnberg einen afghanischen Geflüchteten aus dem Schulunterricht holen, um ihn abzuschieben. Seine MitschülerInnen stellten sich diesem Versuch entgegen und wollten die Abschiebung so verhindern. Durch einen massiven Polizeieinsatz kam es zu einigen Festnahmen und Verletzten. Im Nachhinein wird nun gegen einige der demonstrierenden SchülerInnen ermittelt, weshalb sich in Nürnberg ein Solidaritätsbündnis gegründet hat. Dieses Bündnis organisiert weiterhin Proteste und unterstützt die von Repression betroffenen SchülerInnen. Zu einem stattfindenden Prozess wurde nun ein Bericht veröffentlicht, in dem deutlich wird, wie der Protest gegen Abschiebungen systematisch kriminalisiert und eingeschüchtert wird. Trotzdem zeigt das Bündnis, wie Solidarität praktisch aussehen kann.
Hier der Bericht noch einmal in voller Länge:
Am Mittwoch, den 04. April hat am Nürnberger Amtsgericht das Verfahren gegen einen Genossen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Mai 2017 im Rahmen der Proteste gegen die Abschiebung von Asif N. sein Fahrrad „mit Kraft“ an einem der Polizei nicht genehmen Ort geschoben zu haben, geschädigt wurde dabei niemand. Trotzdem lautet die Anklage auf tätlichen Angriff, versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand. Die Verteidigung reichte etliche Anträge ein, in denen die Rechtmäßigkeit der Abschiebung, des Polizeieinsatzes und der umstrittenen Paragrafen 113/114 StGB geprüft werden soll. Zudem wurden die Befragung zusätzlicher ZeugInnen beantragt. Die Verhandlung wurde unterbrochen und drei weitere Prozesstage anberaumt.
Aus der Pressemitteilung des Bündnis „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“:
Auf Initiative der Verteidigung soll nun vor Gericht aufbereitet werden, was seit dem 31. Mai 2017 immer wieder Thema war, jedoch nie abschließend beantwortet wurde: war die Abschiebung des jungen Afghanen rechtswidrig weil er zum damaligen Zeitpunkt im Besitz einer Duldung war und keine Möglichkeit hatte, sich juristisch gegen seine Abschiebung zu wehren? Handelt es sich dann nicht folglich um Freiheitsberaubung, bei der Widerstand und Nothilfe legitim wären? Handelt es sich bei einem Abzuschiebenden überhaupt um einen Gefangenen und wenn nein, kann man Angeklagten dann Gefangenenbefreiung vorwerfen? Medien und auch die Polizei selbst sprechen immer wieder von einer Versammlung vor der Schule. Wenn es sich durchgängig um eine Versammlung gehandelt hat, wäre sie auch durch das Versammlungsrecht im besonderen Maße geschützt. Zu keinem Zeitpunkt gab es jedoch die offizielle Androhung von Seiten der Polizei, die Versammlung aufzulösen. War der gesamte Polizeieinsatz somit komplett rechtswidrig? Zudem sieht die Verteidigung – ebenso wie Anwaltsvereine und der deutsche Richterbund – eine Verfassungswidrigkeit in der Verschärfung der §§ 113/114 StGB und beantragt, dass das Gericht die Verfassungsmäßigkeit prüfen möge.

„Der heutige Tag war in dem Sinne erfolgreich, dass nun endlich die Chance besteht, die Karten auf den Tisch zu legen“, meint Cornelia Mayer, Pressesprecherin des Bündnisses „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“. Und weiter: „Allein der heutige Prozesstag hat schon einiges ans Licht gebracht: Wir wissen nun, warum alle Verfahren gegen PolizeibeamtInnen eingestellt wurden. Alle anwesenden PolizistInnen gaben an, niemals zu Übergriffen der KollegInnen befragt worden zu sein. Selbst derjenige, der den Angeklagten im Video für jeden sichtbar den Schlagstock über den Kopf schlug, so dass dieser eine Platzwunde erlitt, wurde nicht zu der Gewalttat selbst befragt. An einer Erklärung hierfür ließ es der ermittelnde Sachbearbeiter des Staatschutzes mangeln.“ Obwohl der schlagende Polizist neben einer der geladenen PolizistInnen stand, wurde er selbst nicht als Zeuge benannt. Als ZeugInnen waren nur PolizeibeamtInnen geladen, nicht aber die Pfarrerin, die ihr Videomaterial des Tagesgeschehens zur Auswertung bereit stellte oder andere prominente ZeugInnen, die jederzeit zugänglich gewesen wären. Nicht nur in diesem Punkt bemerkte Rechtsanwalt Ziyal, dass dies eigentlich die Arbeit der Staatsanwaltschaft gewesen wäre.

„In den nächsten Prozesstagen wird sich zeigen, ob das Gericht die Courage hat, die Deutung des Innenministeriums in Frage zu stellen“, meint Mayer. „Wir sehen es als Erfolg unserer Arbeit und dem unermüdlichen Einsatz etlicher Betroffener und AktivistInnen an, dass der Kampf um die Deutungshoheit noch lange nicht entschieden ist. Und das obwohl das Innenministerium mit allen Mitteln daran arbeitet, seine Version aufrecht zu erhalten.“ Dass das Thema nach wie vor hoch präsent ist, zeigen nicht zuletzt über 100 BesucherInnen der Kundgebung des Bündnisses vor dem Gericht. Nicht einmal die Hälfte der Interessierten konnte sich einen Platz im Gerichtssaal sichern. Der nächste Verhandlungstag ist Montag, der 23. April.

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