Am 1.November 2021 soll eine Internationalistin bei einer Demonstration zum Weltkobanêtag, die Parole „Bijî Serok Apo“ gerufen haben, deswegen wird sie vor Gericht gezogen.
Wer in Stuttgart oder vielerorts in Deutschland in Solidarität mit dem Widerstand in Kurdistan auf die Straße geht, bekommt schnell den Verfolgungseifer des deutschen Staates zu spüren. Martiale Polizeipräsenz, durchgängige Kameraaufnahmen und Schickanen der Cops, permanentes Aufhalten von Demonstrationen und Polizeigewalt kennen wir. Am 1.November 2021 war es bei der Demonstration zum Weltkobanêtag nicht anders. Hier wollten Kurd:innen und Internationalist:innen den erfolgreichen Sieg der YPG und YPJ gegen den sogenannten Islamischen Staat im Jahr 2014 auf die Straße tragen. Gegenüber ihnen stand eine massiv aufgerüstete Polizei, die die Demo schickanierte, Transpis wegnahm und auf Teilnehmer:innen einprügelte. Trotz dieser Repression haben die Kurd:innen und Internationlist:innen ihre Entschlossenheit bewahrt. Mit lauten Parolen wurde der Widerstand der Rojava Revolution deutlich gemacht. Auch die Solidarität mit Öcalan hat hier seine Bedeutung. „Bijî Serok Apo“ ist eine ältere kurdische Parole und bedeutet „Es lebe der Vorsitzende Apo!“. Womit der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung Abdullah Öcalan gemeint ist. Im Zusammenhang mit der Solidarität mit Öcalan, der kurdischen Befreiungsbewegung sowie der Revolution in Rojava versucht der deutsche Staat immer wieder Kurd:innen und Internationalist:innen mit dem PKK-Verbot zu kriminalisieren und ihren Widerstand hier zu isolieren. Die bedeutsame Parole „Bijî Serok Apo!“ steht auch für die kurdische Identität. Diese will der deutsche Staat auch hier kleinhalten, indem er die politische Parole verbietet und sie aber gleichzeitig auf deutsch „Es lebe Öcalan“ erlaubt. Dies ist nicht nur ein rassistisches und hochpolitisches Vorgehen, sondern zeigt, das es auch in Deutschland darum geht, die kurdische Identität zu leugnen und jegliche Solidarität zu unterdrücken.
Zu eng arbeitet die BRD mit der Türkei in den Bereichen der Wirtschaft, Politik und Militär zusammen und zu groß ist der Wille eine starke internationalistische Bewegung einzuschüchtern und einzudämmen.
Während jegliches bürgerliches Demonstrationsrecht von Cops ausgehebelt wird, werden kurdische und internationalistische Aktivist:innen mit Prozessen und Strafbefehlen überhäuft. Gezielte Repression soll die kurdischen Jugendlichen und Aktivist:innen einschüchtern und schwächen.Repression soll Einzelne brechen, die Bewegung lähmen und als Abschreckung einschüchtern.
Darum begleitet die Internationlistin solidarisch bei ihrem Prozess. Wir lassen uns nicht einschüchtern, wir kämpfen weiter und lassen niemanden alleine!
Prozessbegleitung: Donnerstag, 27.04. 2023 um 14:15 Uhr am Amtsgericht Cannstatt (Badstraße 23, 70372 Stuttgart)
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